Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von Anton Klug, Kleingewerbe
Ernst-Grube-Straße 41C, 12555 Berlin

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Anton Klug, Kleingewerbe (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Erstellung, Überarbeitung und Pflege von Wikipedia-Artikeln sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
  2. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nicht ausdrücklich zwischen beiden Gruppen unterschieden wird.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Der Auftragnehmer bietet Leistungen zur Erstellung, Überarbeitung, Aktualisierung und Pflege von Wikipedia-Artikeln an.
  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot des Auftragnehmers.
  3. Der Auftrag umfasst die inhaltliche Recherche, Texterstellung, Formatierung gemäß Wikipedia-Richtlinien, Einbindung von Quellen sowie bis zu fünf (5) Korrekturschleifen.
  4. Eine Garantie für die Veröffentlichung eines Artikels oder dessen dauerhafte Beibehaltung besteht nicht, da diese Entscheidung ausschließlich durch die unabhängige Wikipedia-Community getroffen wird.
  5. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Einfluss auf Entscheidungen Dritter (z. B. Administratoren der Wikimedia Foundation) zu nehmen.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Der Kunde kann eine unverbindliche Anfrage an den Auftragnehmer senden.
  2. Der Auftragnehmer erstellt daraufhin ein individuelles und verbindliches Angebot in Textform.
  3. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde dieses Angebot in Textform akzeptiert (z. B. per E-Mail).
  4. Der Auftragnehmer speichert den Vertragstext intern.
  5. Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Erstellung des Artikels erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen, insbesondere:
    • biografische Angaben
    • Unternehmensinformationen
    • Quellen, Presseartikel, Publikationen
    • relevante Nachweise zur Relevanz gemäß Wikipedia-Richtlinien
  2. Der Kunde gewährleistet, dass die bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine Urheberrechte, Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte verletzen.
  3. Im Falle unklarer oder widersprüchlicher Angaben hat der Kunde den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, Rückfragen innerhalb angemessener Zeit — in der Regel innerhalb von 48 Stunden an Werktagen — zu beantworten.
  5. Erfolgt die Mitwirkung des Kunden nicht oder verspätet, kann sich die Fertigstellung verzögern; der Auftragnehmer haftet hierfür nicht.

§ 5 Ablehnung unzulässiger Inhalte

  1. Der Auftragnehmer erstellt keine Inhalte, die:
    • gegen geltendes Recht verstoßen,
    • irreführend, rufschädigend oder manipulativ sind,
    • der Täuschung dienen,
    • wissentlich falsche Tatsachen behaupten.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge abzulehnen oder abzubrechen, wenn die angelieferten Inhalte gegen Wikipedia-Richtlinien verstoßen oder Relevanzkriterien offensichtlich nicht erfüllt sind.

§ 6 Leistungserbringung und Lieferzeiten

  1. Die Erstellung des Artikels bzw. der Inhalte beginnt nach Eingang der Anzahlung gemäß § 10.
  2. Die Texterstellung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage bis Wochen.
  3. Die Veröffentlichung auf Wikipedia kann — abhängig von der Plattform-Community — von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten (typisch 3–6 Monate) dauern.
  4. Verzögerungen, die durch die Wikipedia-Community oder externe Faktoren entstehen, liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers und stellen keinen Mangel dar.
  5. Der Auftragnehmer schuldet keine Überwachung, Langzeitpflege oder Monitoring des Artikels nach Veröffentlichung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 7 Korrekturen und Abnahme

  1. Der Auftragnehmer bietet bis zu fünf (5) Korrekturschleifen an.
  2. Nach Fertigstellung erhält der Kunde die Inhalte zur Prüfung und Freigabe.
  3. Änderungen nach der Freigabe gelten als Zusatzleistungen und werden separat angeboten.
  4. Erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Bereitstellung kein Feedback, gilt die Leistung als abgenommen.

§ 8 Keine Garantie auf Veröffentlichung oder Bestand

  1. Der Auftragnehmer kann nicht garantieren, dass ein Artikel veröffentlicht wird.
  2. Ebenso kann der Auftragnehmer nicht garantieren, dass ein veröffentlichter Artikel nicht gelöscht, geändert oder abgelehnt wird.
  3. Diese Entscheidungen werden ausschließlich von unabhängigen Wikipedia-Nutzern und Administratoren getroffen und entziehen sich dem Einfluss des Auftragnehmers.
  4. Das Erreichen bestimmter Darstellungsergebnisse (z. B. besonders positive Außendarstellung) ist ausdrücklich nicht geschuldet.

§ 9 Projektabbruch durch den Kunden

  1. Bricht der Kunde den Auftrag nach Vertragsschluss ab, werden die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig abgerechnet.
  2. Die geleistete Anzahlung wird mit dem entstandenen Aufwand verrechnet.
  3. Ein Anspruch auf Rückerstattung nicht verbrauchter Teile besteht nicht.

§ 10 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Der Auftragnehmer arbeitet grundsätzlich mit folgender Zahlstruktur:
    • 50 % Anzahlung bei Vertragsschluss
    • 50 % nach Veröffentlichung bzw. nach Abschluss der Endversion
  2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zahlbar.
  3. Ist der Kunde Unternehmer, gelten Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
  4. Zahlungen erfolgen per Banküberweisung.

§ 11 Widerrufsausschluss (für Verbraucher)

Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da die Leistungen des Auftragnehmers individuell für den Kunden erstellt werden (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB) und nicht rückgängig gemacht werden können.

§ 12 Nutzungsrechte

  1. Der Auftragnehmer räumt dem Kunden nach vollständiger Zahlung das ausschließliche Nutzungsrecht an den erstellten Texten ein.
  2. Der Kunde erhält das Recht, die Inhalte frei zu nutzen, zu bearbeiten oder weiterzuverwenden.
  3. Eine Nennung des Auftragnehmers als Autor ist nicht erforderlich und wird nicht gewünscht.
  4. Die Veröffentlichung auf Wikipedia erfolgt zusätzlich unter den dort üblichen Lizenzbedingungen (z. B. CC-BY-SA).

§ 13 Freistellung bei Rechtsverletzungen

  1. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf unrichtige, rechtsverletzende oder unvollständige Angaben des Kunden zurückzuführen sind.
  2. Dies umfasst insbesondere Kosten für Rechtsverteidigung, Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen, die durch die Verwendung vom Kunden bereitgestellter Inhalte entstehen.

§ 14 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Eine Haftung für reputationsbezogene Folgen, wirtschaftliche Schäden oder Nachteile aufgrund von Entscheidungen der Wikipedia-Community ist ausgeschlossen.
  3. Für technische Probleme oder Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, besteht keine Haftung.

§ 15 Vertraulichkeit

  1. Der Auftragnehmer behandelt alle nicht zur Veröffentlichung vorgesehenen Informationen des Kunden vertraulich.
  2. Ausgenommen sind Inhalte, die zur Auftragserfüllung an Wikipedia übertragen werden müssen.
  3. Eine Weitergabe vertraulicher Daten an Dritte erfolgt nicht.

§ 16 Keine Datenspeicherung / Backups

  1. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Backups, Langzeitsicherungen oder Archivierungen der erstellten Inhalte oder erhaltenen Materialien vorzuhalten.
  2. Der Kunde ist selbst für die Sicherung der übermittelten Informationen verantwortlich.

§ 17 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Für Unternehmer ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers: Berlin.
  3. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand.

§ 18 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. Nebenabreden bestehen nicht.